Vertragsabschluss

Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung für einen Ausflug kommt zwischen Ihnen und der PRO REGIO HUTTWIL ein Vertrag zustande. Damit gehen beide Vertragsparteien Rechte und Pflichten ein. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die nachfolgenden Vertrags- und Reisebedingungen, welche Sie mit dem Vertragsabschluss anerkennen, sorgfältig zu studieren.
 

Preise und Zahlungsbedingungen

Preise
Die Preise ersehen Sie aus der Ausschreibung. Die zu zahlende Mindestteilnehmerzahl beträgt bei allen Pauschalarrangements 10 Personen. Nehmen weniger Personen am Ausflug teil, werden die bestätigten Pauschalpreise verrechnet.

 
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung der PRO REGIO HUTTWIL erfolgt nach dem Ausflug aufgrund der von Ihnen bestellten Leistungen und allenfalls getätigten Konsumationen. Der in Rechnung gestellte Betrag ist innert 10 Tagen zahlbar. Als Grundlage für die Rechnungsstellung dient die von Ihnen eine Woche vor dem Ausflug gemeldete Teilnehmerzahl.
 
Bearbeitungsgebühren
Bei Buchungen von Pauschalarrangements wird keine Bearbeitungsgebühr erhoben. Bei Buchungen von Einzelleistungen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.00 erhoben. Ausgenommen sind Trotti- und Flyerreservationen.
 

Änderungen 

Änderungen der Teilnehmerzahl
Programme mit Mahlzeiten        bis spätestens 1 Woche vor dem Ausflug
Programme ohne Mahlzeiten     bis spätestens 72 Std. vor dem Ausflug.
Treffen die Änderungen zu spät ein, wird die vorgängig mitgeteilte Teilnehmerzahl verrechnet.
 
Änderungen des Ausflugsdatums
Wünschen Sie nach mündlichem oder schriftlichem Vertragsabschluss Änderungen des Ausflugsdatums, erheben wir folgende Gebühren:

inkl. gebuchte Mahlzeiten bis 1 Woche vor dem Ausflug, ohne Mahlzeiten bis 3 Arbeitstage vor dem Ausflug:
kostenlos bei gebuchter Einzelleistung
CHF 75.00 pro Auftrag bei Pauschalarrangements

0 – 2 Tage vor dem Ausflug = 100%
Zusätzliche Reservationen von Leistungen können ohne Reservationsgebühren vorgenommen werden.
 
Änderung der Prospektausschreibung, Programm- und Preisänderungen Prospektausschreibung PRO REGIO HUTTWIL hält sich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen und Preise während dem Jahr zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie die Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.
 
Programmänderungen
Allfällige Programmänderungen sind nicht wahrscheinlich, jedoch müssen wir uns diese im Fall von unvorhersehbaren oder nicht abwendbaren Ereignissen vorbehalten.
 
Absage der Reise
Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Massnahmen, Streiks usw. können PRO REGIO HUTTWIL veranlassen, den Ausflug abzusagen. In diesem Fall ist PRO REGIO HUTTWIL bemüht, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm anzubieten. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
 
Preisänderungen
Preisanpassungen aufgrund von Programmänderungen, für die wir nicht verantwortlich gemacht werden können, müssen wir uns vorbehalten.
 

Annullationsbedingungen

Treten Sie nach mündlichem oder schriftlichem Vertragsabschluss vom Vertrag zurück, müssen wir Ihnen folgende Annullationskosten verrechnen:

bis 10 Tage nach Vertragsabschluss                20% des Gesamtbetrages
bis 10 Tage vor dem Ausflug                            50% des Gesamtbetrages
0 – 9 Tage vor dem Ausflug                              100%

Massgebend zur Berechnung der Annullationskosten ist das Eintreffen Ihrer Mitteilung bei der Buchungsstelle.

Versicherung

Der Teilnehmer ist durch PRO REGIO HUTTWIL nicht versichert und selber für einen ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich.

Beanstandungen

Beanstandungen
Von Seiten des Teilnehmers: Beanstandungen oder allfällig erlittene Schäden sind dem Leistungsträger vor Ort sofort schriftlich bekannt zu geben und müssen von diesem bestätigt werden. Der Leistungsträger ist jedoch nicht befugt im Namen der PRO REGIO HUTTWIL Forderungen anzuerkennen. Er wird bemüht sein im Rahmen des Programms und seiner Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen.

 
Von Seiten PRO REGIO HUTTWIL
Die Teilnehmer sind verpflichtet die ihnen übergebenen Sportgeräte und Utensilien sorgfältig zu behandeln. PRO REGIO HUTTWIL behält sich vor, die durch Teilnehmer verursachten Schäden Ihnen in Rechnung zu stellen.
 
Haftung der PRO REGIO HUTTWIL
Allgemeines: Die PRO REGIO HUTTWIL haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die Durchführung des Programms mit den aufgeführten Leistungen. Die Haftung umfasst den unmittelbaren Schaden, jedoch maximal bis zur Höhe des Arrangementpreises.

 

Haftung der PRO REGIO HUTTWIL

Haftungsausschlüsse
PRO REGIO HUTTWIL haftet nicht für die Schlechterfüllung oder für Schäden, wenn sie auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:

- Leichtes Verschulden seitens PRO REGIO HUTTWIL
- Handlungen und Unterlassungen eines mit der Organisation und Ausführung betrauten Drittens
- Versäumnisse Ihrerseits vor und während des Ausflugs
- Ereignisse höherer Gewalt, die trotz Sorgfalt nicht vorhergesehen oder abgewendet werden
  konnten
- Teilnehmer befolgen die Anweisungen der Führer und/oder Leistungsträger vor Ort nicht
- Teilnehmer erfüllen die Teilnahmevoraussetzungen nicht
Die Leistungsträger (z.B. Hotels, Restaurants usw.) haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die Erbringung ihrer Leistungen grundsätzlich in eigener Verantwortung gegenüber den Reiseteilnehmern.
Allgemeines: Die PRO REGIO HUTTWIL haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht für die Durchführung des Programms mit den aufgeführten Leistungen. Die Haftung umfasst den unmittelbaren Schaden, jedoch maximal bis zur Höhe des Arrangementpreises.
 

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und PRO REGIO HUTTWIL ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Huttwil.

Huttwil, März 2024
 
Berner Zeitung
BLS
Neo1
Clientis Bank Oberaargau
Einwohnergemeinde Huttwil